Das Tabakproduktegesetz tritt am 1.10.2024 in Kraft, aber ignoriert die Initiative «Kinder ohne Tabak».

Der Bundesrat hat am 28.08.2024 das jahrelang debattierte Tabakproduktegesetz und die Verordnung über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten endlich verabschiedet. Beide werden per 1. Oktober 2024 in Kraft gesetzt. Die wichtigsten Änderungen:

– E-Zigaretten (auch Vapes, Puff Bars usw.) werden nicht mehr dem Lebensmittelgesetz unterstellt sein, sondern dem Tabakproduktegesetz, und somit gleichgestellt wie normale Zigaretten.

– Dadurch gilt neu ein nationales Verkaufsverbot von Zigaretten, E-Zigaretten, Schnupftabak und Oraltabak (Snus) an unter 18 jährige. Bisher war das Kantonal und je nach Produkt unterschiedlich geregelt. Auch gibt es für E-Zigaretten neue strengere Regelungen bezüglich Inhaltsstoffen, Inhaltsmengen und Warnhinweisen. Testkäufe um die Einhaltung der Verkaufsregeln zu überprüfen sind gesetzlich vorgesehen und geregelt.

– E-Zigaretten werden neu auch im Bundesgesetz über Tabakbesteuerung (TStG) aufgelistet sein, zu verschiedenen Steuertarifen. So sollen z.B. die besonders umweltfeindlichen Einweg E-Zigaretten teurer besteuert werden, als Mehrweg E-Zigaretten.

– Tabakwerbeplakate auf öffentlichem oder privatem Grund, wenn diese von öffentlichem Grund eingesehen werden können, werden verboten. Auch im öffentlichen Verkehr, in öffentlichen Gebäuden, in Kinos, auf Sportplätzen oder im Radio ist Tabakwerbung nicht mehr erlaubt.

– Die Verkaufsförderung wird stark eingeschränkt. Gratismuster werden verboten, oder auch Wettbewerbe mit „Tabakgewinnen“ oder Gewinn-Gutscheinen für Tabakprodukte. Bei Veranstaltungen mit internationalem Charakter, oder Veranstaltungen für ein minderjähriges Publikum ist auch Sponsoring seitens Tabakfirmen verboten.

– Das Bundesgesetz „Schutz vor Passivrauchen“ gilt nun neu auch für E-Zigaretten. Theoretisch waren diese bisher auch an Orten mit Rauchverbot nicht explizit verboten.

Leider gibt viele Lücken und offene Punkte. Das Tabakproduktegesetz tritt zwar nun in Kraft, aber der Volkswillen von der im Jahr 2022 angenommenen Initiative „Kinder ohne Tabak“ ist noch gar nicht berücksichtigt worden. Diese Initiative sieht eine weitere Verschärfung bei den Werbeverboten an Jugendliche vor, und zwar soll die Tabakwerbung überall komplett verboten werden, wo sie Jugendliche irgendwie erreichen kann. Darunter gelten alle Zeitschriften, die an unter 18 jährige verkauft werden dürfen, und auch Werbung im Internet. Auch wird jetzt zwar die Abgabe von Gratismustern verboten, Promotionen und Werbestände für solche Produkte sind momentan aber weiterhin erlaubt. Auch gilt das Sponsoringverbot aktuell nicht für nationale und regionale Veranstaltungen. Die vorgesehenen Testkäufe bezüglich Alterskontrollen werden in Verkaufsgeschäften stattfinden, aber nicht bei Onlineshops. Diese Lücken sollen in Zukunft grösstenteils durch die Initiative „Kinder ohne Tabak“ geschlossen werden. Auch an diesen Themen debattieren die National- und Ständeräte bereits seit 2 Jahren. So sind einzelne Politiker z.B. der Ansicht, man solle Zigarren und Zigarillos von den Promotions- und Werbeverboten ausschliessen.

Leider wird bei diesen Themen überhaupt nicht berücksichtigt, dass EU weit einzig und alleine in der Schweiz immer noch suchtverstärkende oder die Toxizität steigernde Zusatzstoffe in Tabakprodukten erlaubt sind. Beispiel Menthol und andere Stoffe, welche das Rauchen normaler Zigaretten erleichtern und der Rauch beim Inhalieren weniger reizt.

Wie die Tabakindustrie das neue Tabakproduktegesetz bereits jetzt aushebeln will, bevor es in Kraft ist.

Das Tabakproduktegesetz, welches im Herbst 2024 endlich in Kraft treten sollte, wird jetzt schon teilweise von der Tabakindustrie ausgehebelt, bzw. zeigt es sich jetzt schon, wie schwach und schlecht das Gesetz ausgearbeitet ist. So sieht das neue Gesetz ein Verbot von Gratismustern vor, Rabatte sollen aber weiterhin erlaubt bleiben, sofern diese nicht mit Werbe- oder Geschenkaktionen verbunden sind.

Um nun trotzdem die Kunden weiterhin zum Kaufen und mehr konsumieren animieren zu wollen, und attraktive Angebote zu bieten, haben zahlreiche Hersteller nun beispielsweise «Big Packs» eingeführt, welche z.B. 25 Zigaretten anstatt nur 20 in der Packung haben. Bei einem Angebot von Parisienne kostete die normale Packung mit 20 Stück Fr. 8,80 und das Big Pack mit 25 Stück 9,00 Franken, welches somit ca. 18% günstiger ist.

Nun darf in einer Werbung zukünftig nicht mehr stehen «18% günstiger», oder wäre es sogar der gleiche Preis, dürfte nicht stehen «5 Stück gratis Inhalt». Aber es dürfen beide Packungen unabhängig mit Preisen abgebildet werden, und selbst der schwächste Kopfrechner wird sehen, wie rentabel es ist, zu grösseren Packung zu greifen. Solche Angebote animieren zum Kauf, speziell auch aufhörwillige Raucher, welche die hohen Preise als Aufhörargument nehmen wollen, und dann doch wieder vermeintlich günstigere Packungen kaufen können. Und wie es fast immer ist bei Packungen mit mehr Inhalt, ist die grössere Packung genau so schnell fertig konsumiert, wie die kleinere Packung.

Kein Wunder haben es Tabakgesetze schwer in der Schweiz, die Hauptsitze von Philip Morris und Japan Tobacco Internation (JTI) sind in der Schweiz. Ebenso wird die Politik beeinflusst, indem hohe Spenden dieser Konzerne an politische Parteien nicht verboten sind, welche dann gegen Tabakwerbeverbote und andere Einschränkungen wehren.

Quelle: https://www.generationsanstabac.org/fr/actualites/suisse-les-cigarettiers-contournent-linterdiction-doffres-promotionnelles-sur-le-tabac/ Je nach Browser den sie verwenden, erscheint irgendwo eine Auswahl, um den Text z.B. ins Deutsche zu übersetzen.

E-Zigaretten in der Schweiz bei Jugendlichen populär, aber total verharmlost.

Einweg E-Zigaretten, oder auch sogenannte Vapes (Verdampfer) oder Puff Bars sind bei Jugendlichen immer beliebter und verdrängen immer mehr herkömmliche Zigaretten. Jugendliche können E-Zigaretten immer noch überall legal kaufen und konsumieren. Das Tabakproduktegesetz, welches ein Verkaufsverbot an unter 18 jährige vorsieht, wird seit vielen Jahren im Parlament diskutiert und abgeschwächt, anstatt endlich umgesetzt.

Im Jahr 2022 gab jeder vierte Jugendliche an, innerhalb der letzten 30 Tage E-Zigaretten konsumiert zu haben, eine besondere Zunahme zeichnet sich bei Mädchen ab. 63% geben die verschiedenen Geschmäcker als Grund für den Konsum an, 40% der fehlende Tabakgeruch.

Die «Puff Bars» sind billigste, meist in China produzierte Einweg E-Zigaretten, an denen sich je nach Modell tausende Male ziehen lässt, und sind preislich sehr attraktiv für Jugendliche. Das Modell Elf Bar 800 enthält so viel Nikotin wie 60 einzelne Zigaretten, und kostet mit 10 Franken nur einen Bruchteil im Vergleich zu normalen Zigaretten. Die Puff Bars kommen optisch attraktiv daher, bieten verführerische Aromen wie Erdbeere, Cola, Zuckerwatte, Fruchtaromen und werden von den Jugendlichen auf Grund poppigen und farbenfrohen Verpackungen als absolut harmlos wahrgenommen. Ebenso werden die Puff Bars intensiv auf Social Media beworben, oben genannte Elf Bar hat auf der Plattform Tik Tok 2,7 Milliarden Aufrufe.

Die Gesundheitsgefährdung wird dabei total verschwiegen und ignoriert. Nebst dem extrem hohen Nikotingehalt mancher Modelle, sind auch unzählige Chemikalien beinhaltet, deren Auswirkungen auf die Gesundheit noch unerforscht sind. Nebst bereits bekannten Krebs erregenden Stoffen wie Formaldehyd oder Acetaldehyd. Obwohl der Faktor von verbranntem Tabak wegfällt, sind E-Zigaretten alles andere als harmlos. Auch klagen viele «dampfende» Jugendliche über Atemprobleme oder verstopfte Nasen. Zusätzlich besteht die extrem hohe Gefahr einer starken Nikotinsucht, welche die Jugendlichen dann zu lebenslangen Kunden von E-Zigaretten machen, oder manche später dann auch zu normalen Zigaretten umsteigen.

Die WHO Weltgesundheitsorganisation hat bereits Warnungen ausgegeben, und die Regierungen der Welt aufgefordert, E-Zigaretten von Grund auf zu verbieten. Länder wie Australien, Neuseeland oder Grossbritannien sind dem Aufruf bereits gefolgt. Auch Frankreich, Deutschland und Irland diskutieren solche Verbote. Und die Schweiz? Hier ist man dank «Industrienahmen Kreisen im Parlament», sprich der Tabaklobby die stark im Bund vertreten ist, noch weit davon entfernt. Eine letztjährig eingeführte zusätzliche Besteuerung von 1 Franken pro Milliliter nikotinhaltiger Flüssigkeit bringt nicht viel, die Margen auf den niedrigen Verkaufspreisen sind immer noch enorm.

Markus Meury, Sprecher von Sucht Schweiz verlangt viel höhere Steuern, um die Preise für Jugendliche unattraktiv zu machen. Ebenso sollte endlich das Tabakproduktegesetz eingeführt werden, welches den Verkauf an unter 18 jährige verbietet. Gesetzlich ist der E-Zigarettenkonsum theoretisch sogar an Schulen erlaubt, während herkömmliche Zigaretten auf Schulhöfen verboten sind, gibt es bezüglich E-Zigaretten nur «Empfehlungen» mancher Städte an die Schulen, keine nikotinhaltigen Produkte auf dem Schulhof zuzulassen.

All die Schäden davon bezahlen SIE mit ihren bereits hohen Krankenkassenprämien. Die Steuereinnahmen durch solche Produkte sind ein Bruchteil des enormen Schadens, da E-Zigaretten immer noch nicht gleich wie normale Tabakprodukte versteuert werden. Gewinne am Verkauf solcher Produkte helfen nicht einmal gross dem Schweizer Gewerbe, sondern das meiste Geld fliesst in die Tabakindustrie und vieler Kassen privater abzockender Kleinhändler, die ein Vermögen auf Kosten der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen machen!

Auch wir verlangen von der Politik mehr Jugendschutz, Aufklärung, Prävention und endlich die Umsetzung des Tabakproduktegesetzes. Nur scheinen solche Anliegen und Aufforderungen bei den Tabaklobbyisten im Bund leider direkt im Abfalleimer zu landen.

Lesen Sie dazu auch den Artikel «Süss, aber nicht harmlos» im Zürcher Tagblatt vom 28.02.2024 (Auf dem Link zur Seite 6 vorwärtsblättern.) https://kiosk.purplemanager.com/tagblattzuerich#/main/presenter/935d995f-7f8c-4fee-ab8e-7e7e5f4bae90