Parlament setzt endlich Initiative «Kinder ohne Tabak» um – leider teilweise entgegen dem Volkswillen.

Am 4. Juni 2025 wurde im Parlament nach jahrelangem hin und her endlich die Volksinitiative «Kinder ohne Tabak» umgesetzt. Diese verlangte gemäss Initiativtext einen umfangreichen Schutz vor unter 18 jährigen bezüglich dem Verkauf von Tabakprodukten aller Art, aber auch vor Tabakwerbung jeglicher Art.

Leider wurden nicht alle Punkte gemäss der Initiative umgesetzt, so wie immer, wenn dem Parlament und der darin sitzenden Tabaklobby etwas nicht passt.

Tabakwerbung ist zukünftig in den meisten Kanälen, die Kinder und Jugendliche erreichen können, verboten oder stark eingeschränkt. Dazu gehören Plakatwerbung, Kinowerbung, Zeitschriften, auch die Tagespresse, Onlinewerbung, Werbung an Verkaufsstellen sowie auch Sponsoring und Verkaufsförderung. Wie allerdings der Bund das Onlinewerbeverbot umsetzen möchte ist fraglich, auch Schweizer Webseiten sind voll damit, und sobald man einen der Werbelinks anklickt, folgt auf der Seite der werbenden Tabakfirma eine Altersabfrage, bei der man ein beliebiges Geburtsdatum eingeben kann ohne blockiert zu werden.

Eine total unlogische Ausnahme ist, dass diese Verbote nicht für Zigarren und Zigarillos gelten, sofern sich die Werbung nur gezielt an Erwachsene richtet. Auch darf Tabakwerbung weiterhin in Zeitschriften stehen, welche sich an Erwachsene richten, oder hauptsächlich in Abonnements an Erwachsene verkauft werden. Theoretisch sind auch weiterhin mobile Verkaufsstände und Werbung erlaubt, sofern sie keine Jugendlichen erreichen, wobei es nicht viele Orte gibt, wo sich nur Erwachsene aufhalten dürfen. Trotzdem dürfte die Situation und der Jugendschutz durch diese Werbeverbote massiv verbessert werden.

Ab wann das Ganze gilt ist noch unklar, jetzt werden die neuen Regelungen auf Verordnungsstufe umgesetzt. Die Trägerschaft der Initiative wird darauf achten und mitarbeiten, dass dies korrekt geschehen wird.

Quelle: Diverse Medien, u.a. Pressemitteilung von Webseite Kinder ohne Tabak.

Ständeratskommission will zukünftiges Gesetz für Tabakwerbeverbote vor Inkrafttreten abschwächen und ignoriert unseren Volkswillen.

Manche Beschlüsse vom Parlament, den Kantons- oder Stadträten, oder vom Volk mit JA angenommene Initiativen, werden manchmal innert wenigen Monaten umgesetzt – aber nur wenn sie den Politikern und Räten selbst am meisten passen.

Natürlich nicht so bei Themen bezüglich Tabakprävention oder Rauchverboten, bei welchen die Schweiz eines der rückständigsten europäischen Länder ist. Am 13. Februar 2022 wurde die Volksinitiative «Kinder ohne Tabak» deutlich vom Schweizer Stimmvolk angenommen. Erst im Mai 2023 wurde dann vom Bundesrat das zukünftige Gesetz ausgearbeitet, welches unter anderem speziell zum Jugendschutz Tabakwerbung an unter 18 jährige verbietet. Zum Beispiel auch in Printmedien, welche von unter 18 jährigen gekauft oder gelesen werden können – also praktisch in fast jeder Zeitung oder Zeitschrift.

Nun, nach Annahme der Initiative hiess es, das werde gleich im neuen Tabakproduktegesetz verankert, an welchem ja auch jahrelang im Parlament hin und her diskutiert wurde, und welches im Jahr 2024 in Kraft treten soll. Nun steht plötzlich auf einer Medienmitteilung vom Bund auf admin.ch (siehe Link und zuunterst den grauen Kasten), dass das Tabakproduktegesetz im Jahr 2024 in Kraft treten wird, aber die Initiative Kinder ohne Tabak «voraussichtlich» erst im Jahr 2026. Also nach der Abstimmung mindestens 4 Jahre, um simple Gesetze umzusetzen, welche Tabakwerbung an Jugendliche reduzieren sollen!

Und nun haben wir rein zufällig im Blick am 16. August 2023 gelesen, dass die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats nicht mit dem Entwurf des Bundesrates einverstanden ist, und mit 6:5 Stimmen (2 Enthaltungen) verlangt, dass Tabakwerbung in Presseerzeugnissen, welche per Abonnemente an Erwachsene verkauft werden weiterhin erlaubt bleiben soll. Dies ist aber sehr schwammig formuliert, weil generell viele Abos erst von Volljährigen abgeschlossen werden können (Vertragsrecht), aber darunter normale Zeitschriften sind, welche dann im Haushalt herumliegen und auch von Jugendlichen gelesen werden können. Ebenso soll Tabakwerbung in der Öffentlichkeit an Orten erlaubt bleiben, zu welchen unter 18 jährige keinen Zugang haben. Da fallen uns auch nur wenige Orte ein wo das so ist, und auch hier wird alles schwammig definiert, dass am Ende wieder überall Tabakwerbung hängen wird.

Es ist unglaublich, das Volk sagt Ja zu einer Initiative, und es dauert mehrere Jahre zur Umsetzung, Teile vom Ständerat wollen die Gesetze vor Inkrafttreten bereits abschwächen, also den Volkswillen und unsere Demokratie schlichtweg ignorieren und übergehen. Und dies ist möglich über eine Ständeratskommission mit weniger als 20 Personen, welche wohl der Tabaklobby angehören. Korrupter geht es nicht mehr. Natürlich wird es auch in der Politik noch Gegenwehr geben, was natürlich das Ausarbeiten und Inkrafttreten der Werbeverbote immer mehr herauszögert. Eventuell ist es auch genau das Ziel der Gegenseite, mit solchen Kleinigkeiten Zeit zu schinden, oder so viele Ausnahmen ins Gesetz einzubauen, damit Alles beim Alten bleibt.

Als Vergleich (unabhängig ob Sie das Thema gut oder schlecht finden): In der EU sollen Verbrenner Autos (Benzin / Diesel) ab 2035 verboten werden und die Schweiz wird das voraussichtlich auch übernehmen. 12 Jahre um sehr viel in der Verkehrs-Infrastruktur, Stromerzeugung, Bau von Lade-Infrastruktur und bei Autoherstellern die Produktionen zu ändern – aber ein simples Werbeverbot für Jugendliche ist nicht in 4-5 Jahren umsetzbar. Als vor über 10 Jahren die Rauchverbote in Gastronomiebetrieben eingeführt wurden, durfte in Restaurants teilweise noch über 1 Jahr weitergeraucht werden, da die Betriebe gemäss Politiker ja Zeit brauchten, um sich auf das Rauchverbot vorzubereiten und umzustellen. Also die Zeit, um ganz einfach die Aschenbecher von den Tischen zu räumen. Kein Wunder geht in der Schweiz so viel schief, so wie träge unser System funktioniert.

Quellen: Siehe Links direkt im Artikel, oder auch die Pressemitteilung der AT-Schweiz.