Bund präsentiert Vorschlag für Tabakprodukte Gesetz.

Am Mittwoch 21. Mai 2014 hat der Bund seinen Vorschlag für das neue Tabakprodukte-Gesetz präsentiert. Dieses enthält zwar viele sehr gute Ansätze, geht aber leider immer noch zu wenig weit.

So soll der Verkauf von nikotinhaltigen Flüssigkeiten für E-Zigaretten neu in der Schweiz zugelassen werden, dafür sollen E-Zigaretten mit normalen Zigaretten gleichgestellt werden. Auch soll der Verkauf von Zigaretten an unter 18 jährige in der ganzen Schweiz verboten werden. (Bisher kantonal unterschiedlich geregelt.) Durch die Gleichstellung mit normalen Zigaretten würde das Verkaufsverbot an Minderjährige auch für die E-Zigaretten gelten. Die E-Zigarette gilt vor allem bei Jugendlichen als Einstieg, um dann bald auf normale Zigaretten umzusteigen. Ebenfalls dürften E-Zigaretten dann auch nicht mehr in öffentlichen Innenräumen «gedampft» werden. Umstritten waren an der Pressekonferenz und in den Medien vor allem die geplanten Werbeverbote. So soll Zigarettenwerbung zwar aus Kinos, aus Zeitschriften und der Öffentlichkeit verschwinden, aber an den Verkaufsstellen wie Kiosken, Läden und ausgerechnet an Openairs soll die Werbung weiter erlaubt sein. Die Gegenseite begründet ihre Bedenken damit, dass Openairs oft von Tabakfirmen gesponsert werden und auch Kinos viele Werbeeinnahmen durch Tabakwerbung hätten. Ein gefundenes Fressen für die Tabakindustrie, so könnten an Openairs viele Jugendliche zur neuen «Kundschaft auf Lebenszeit» werden. Schliesslich beginnen fast 60% aller Raucher vor ihrem 18. Lebensjahr mit rauchen, daher sind nichtrauchende Jugendliche die Hauptzielgruppe von Tabakwerbung. Wer bis zum 21. Lebensjahr gar nicht angefangen hat zu rauchen, wird wahrscheinlich sein ganzes Leben lang nicht regelmässig rauchen. Diese Vorschläge vom Bundesrat gehen nun in die Vernehmlassung, die bis am 12. September 2014 dauert.

Quelle: https://www.news.admin.ch/message/index.html?lang=de&msg-id=53026

Nachzulesen auch in unzähligen Zeitungsartikeln vom 21.Mai, z.B. http://www.20min.ch/schweiz/news/story/E-Zigis-mit-Nikotin-sollen-legal-werden-25317107

Umfangreicher Kassensturzbericht über E-Zigaretten.

Im Kassensturz vom 29. April 2014 wurde ein 15 minütiger Bericht über E-Zigaretten gezeigt. Unter anderem ging es um die giftigen Inhaltsstoffe, und auch was für gesetzliche Änderungen seitens Bund in Zukunft geplant sein könnten. Mit einem aktuellen / modernen Internetbrowser können Sie die Sendung unter folgendem Link schauen:

http://www.srf.ch/konsum/tests/kassensturz-tests/e-zigaretten-im-test-so-gefaehrlich-sind-sie-wirklich

Mangelhafter Jugendschutz bei Zigaretten Onlineshop.

Der Tabakkonzern BAT (British American Tobacco) betreibt in der Schweiz seit einigen Monaten eine Webseite, damit sich Raucher ihre Zigaretten online bestellen und per Post nach Hause liefern lassen können. Das Problem ist der mangelhafte Jugendschutz. Es genügt beim Bestellen, eine gültige Nummer einer Identitätskarte anzugeben, mit welcher sich das Alter nachweisen lässt. Da keine Ausweiskopie eingereicht werden muss, kann natürlich jeder Minderjährige eine beliebige ID-Nummer verwenden die er irgendwo abschreibt und unabhängig von seinem Alter Zigaretten online bestellen. Besonders problematisch ist dies natürlich, da viele Menschen im Jugendalter anfangen zu rauchen und dann das Leben lang abhängig sind. Wer bis zum 18. Altersjahr nicht anfängt, bleibt oft das ganze Leben lang rauchfrei. Auch die Onlineshops von Migros und Coop liefern Zigaretten nach Hause, nur bei der Migros braucht es neuerdings einen Altersnachweis per Kreditkarte, damit Zigaretten und Alkohol geliefert werden.

Beim Zigarettenverkauf herrscht in der Schweiz der Kantönligeist. In den einen Kantonen werden Zigaretten ab 16 Jahren verkauft, in anderen ab 18 Jahren. 3 Kantone (GE, AI, SZ) haben gar keine Regelung. Kontrolliert werden diese Altersgrenzen aber meistens sowieso nicht. Beim Bund wurde inzwischen eine Motion angenommen, die das Verkaufsalter von Zigaretten schweizweit vereinheitlichen soll. (Verkauf erst ab 18 Jahren.) Bis das neue Gesetz spätestens im Jahre 2019 in Kraft tritt, können Jugendliche weiterhin problemlos Zigaretten online bestellen und auch in den meisten Läden kaufen.

Quelle: http://www.20min.ch/schweiz/news/story/Zigaretten-kommen-per-Post—auch-fuer-Teenager-31335445

Neues Hintertürchen, um Kinder anzufixen.

Besorgniserregende Tendenz: Nachdem in den meisten Ländern Westeuropas die Attraktivität des Rauchens bei Kindern und Jugendlichen durch die Einführung eines funktionierenden Nichtraucherschutzes deutlich abgenommen hat (einzig in der Schweiz hat die Zahl der minderjährigen Raucher wegen dem Kantonalen Flickenteppich an Schutzmassnahmen zugenommen), wird nun durch die E-Zigaretten wieder dafür gesorgt, dass Rauchen bei Kindern und Jugendlichen hipp wirkt.

So kommt die Tabaklobby durch die Hintertüre wieder besser an minderjährige zukünftige lebenslange Konsumenten ran! Während in einigen Kantonen Zigaretten erst ab 16 oder 18 legal verkauft werden dürfen, gelten E-Zigaretten im Moment noch als Lebensmittel, und dürfen somit legal an Dreijährige abgegeben werden.

Es wird höchste Zeit, dass die E-Zigaretten punkto Einschränkungen (Schutz vor Passivrauch, Kinderschutz) der Zigarette gleichgestellt, und ein schweizweit einheitlicher funktionierender Schutz vor Passivrauch eingeführt wird (anstelle der untauglichen Bundes-«Lösung» und dem kantonalen Flickenteppich).

Quelle: http://www.20min.ch/schweiz/news/story/-So-werden-Fuenftklaessler-ans-Rauchen-gewoehnt–17718917-ans-Rauchen-gewoehnt–17718917

Fümoar Verein in Basel plant neue Initiative.

Nachdem ein Bundesgerichtsentscheid im Juli 2013 endgültig (und endlich) entschied, dass die Fümoirbetriebe in Basel illegal sind, hat nun der Fümoar Verein eine Initiative lanciert. Diese soll das kantonale Gesetz abschwächen, so dass Betriebe die kleiner als 80m2 gross sind, wieder als Raucherbetriebe geführt werden dürfen. Der Verein sagt zwar in den Medien, sie wollen nicht quengeln und man wolle auch den Winter abwarten (der erste Winter wo in Basel wirklich alle Raucher ins Fümoir oder raus müssen zum rauchen), aber die Unterschriftensammlung wird definitiv gestartet. Hoffen wir erneut auf die Vernunft des Volkes, falls die Initiative schätzungsweise im Jahr 2015 wirklich zur Abstimmung gelangen sollte. Ob man da beim Fümoar Verein wirklich von «nicht quengeln» sprechen kann ist fraglich, so hat das Basler Stimmvolk doch schon 2 mal JA gesagt für rauchfreie Innenräume. Bis es zur Abstimmung kommt, wird sich das Volk an die jetztige rauchfreie Situation in Basel gewöhnt haben und es nicht mehr anders wollen. Ebenso wäre die 80m2 Regel sowieso absolut ungerecht (der Eine darf, der Andere nicht) und hätte nichts mit Entscheidungsfreiheit der Wirte zu tun.

Artikel der Basler Zeitung zum Thema: http://bazonline.ch/basel/stadt/Wir-wollen-nicht-quengeln/story/10045092

In New York darf man zukünftig erst ab 21 Jahren Zigaretten kaufen.

In New York muss man demnächst mindestens 21 Jahre alt sein, um Zigaretten kaufen zu dürfen. Das hat das Stadtparlament mit 35 gegen 10 Stimmen entschieden. Das Mindestalter von 21 Jahren gilt dort auch bereits für den Kauf von Alkohol. Durch die Anti-Tabak Politik von Bürgermeister Michael Bloomberg wurde die Anzahl jugendlicher Raucher in New York zwischen 2001 und 2007 von 17,6 auf 8,5% reduziert.

Quelle: Diverse Medien, z.B. Artikel in 20 Minuten

Rauch ins Gesicht blasen ist Körperverletzung.

Gemäss einem Amtsgericht in Erfurt (D) ist Rauch ins Gesicht blasen mit Körperverletzung gleichzusetzen. Das Gericht sprach eine 25-Jährige frei, die einem Raucher ein Glas an den Kopf geworfen hatte, nach dem er ihr absichtlich Rauch ins Gesicht geblasen hatte, weil sie ihn mehrmals auf das geltende Rauchverbot hingewiesen hatte.

http://www.20min.ch/panorama/news/story/Rauch-ins-Gesicht-blasen-ist-Koerperverletzung-20853989

Weniger Herzinfarkte dank Rauchverbot.

Eine Schweizer Studie zeigt, dass im Kanton Tessin eine besonders gefährliche Art von Herzinfarkt um einen Fünftel zurückgegangen ist, seit dort im Jahre 2007 das Rauchverbot eingeführt wurde. Im Kanton Basel Stadt, in dem im Analysezeitraum der Studie noch kein Rauchverbot galt, blieb die Anzahl der Herzinfarkte konstant.

Quelle: Artikel in «Der Bund». Klicken Sie auf den Kurzlink: http://goo.gl/7CfvWQ

Fümoar Verein in Basel kündigt neue Initiative an.

Nachdem das Bundesgericht endlich bestätigt hat, dass der Fümoarverein in Basel auf illegale Weise die Rauchverbote umgeht, kündigt der Verein nun an, eine neue Initiative starten zu wollen. Nach 2 Abstimmungen bei denen das Basler Volk bereits Ja gesagt hat zu einem wirkungsvollen Nichtraucherschutz, wird nun ein drittes Mal versucht, das Kantonale Gesetz aufzulösen damit nur noch die Bundeslösung mit der 80m2 Regel und bedienten Fumoirs gilt. Wenigstens halten sich nun seit dem Gerichtsentscheid viele Basler Restaurants endlich an die Gesetze und die meisten Fümoarlokale sind verschwunden.

Artikel in 20 Minuten

Artikel in Basellandschaftliche Zeitung

Ende der Posse: Fümoar gilt nun offiziell als Verein zur unzulässigen Gesetzesumgehung

Lange genug hat die Posse in Basel gedauert. Der Verein Fümoar, der ausschliesslich dazu diente, den Volkswillen, mehrmals wurde ein klares JA zum Schutz vor Passivrauch an der Urne eingelegt, zu umgehen, ist nun in letzter Instanz vor dem Bundesgericht unterlegen.

Man stelle sich vor, Autofahrer kämen auf die Idee, einen Raser-Kleber an die Stossstange zu kleben und zu behaupten, sie müssten sich nun nicht mehr an die Strassenverkehrsordnung halten 😉

Artikel in 20 Minuten