Aufstände wegen Rauchverbot in Gefängnissen

In der Kurzgeschichte «Quitters Inc.» aus dem Jahr 1978 von Stephen King, wird von einer fiktiven Rauch-Stopp-Firma erwähnt, dass es in Gefängnissen jeweils Aufstände gäbe, wenn Zigarettenrationen gekürzt würden um Geld zu sparen, deshalb würde man dies gar nicht erst versuchen. Aufstände, obwohl die Gefangenen auf sonst alles verzichten müssten wie normales Sexualleben, Alkohol, politische Betätigung, Freiheit – aber wehe die Zigaretten würden verboten… Zurück zur Realität. Per 1. Juli 2015 wurde in Australien im Bundesstaat Victoria ein Rauchverbot in Gefängnissen eingeführt. Es führte – zur Revolte und Aufständen, welche erst nach 15 Stunden gestoppt werden konnten. Per 10. August führte nun auch Australiens grösster Bundesstaat New South Wales das Rauchverbot in Gefängnissen ein. Das ganze ergibt interessante Diskussionen, während hauptsächlich davon gesprochen wird, Rauchen sei ein Menschenrecht, wird das Thema «Passivrauchen im Gefängnis» völlig ignoriert. Auch ist es interessant und erschreckend, welche Reaktionen, Aggressionen und Brutalitäten bei Rauchverboten auftreten können.

Artikel im Berliner Kurier

Artikel im Luxemburger Wort

Artikel zu den Aufständen in der NZZ.

Oesterreich führt umfangreiches Rauchverbot ein.

Nachdem Oesterreich momentan ein unzureichendes Rauchverbot hat (ähnlich dem lückenhaften Schweizerischen Bundesgesetz «Schutz vor Passivrauchen») welches Raucherbetriebe und bediente Raucherräume zulässt, führt die österreichische Regierung nun per 2018 ein umfassendes Raucherverbot ein. In Oesterreich darf dann ab 2018 nirgendwo mehr geraucht werden, wo Speisen und Getränke hergestellt, verarbeitet, verabreicht oder eingenommen werden. Dies gilt nebst für alle Restaurants und Bars auch für Festzelte, E-Zigaretten und Wasserpfeifen sind eingeschlossen. Trotz heftigen Widersprüchen und Diskussionen wurde das Gesetz durchgesetzt. Wieso solche Gesetze nicht sofort oder auf Anfang nächstes Jahr in Kraft treten, sondern oftmals erst nach jahrelangen unnötigen Uebergangszeiten, bleibt ein Rätsel.

Artikel auf ots.at

Fümoar Basel scheitert mit Initiative.

Anfang Juni 2015 hat der Verein Fümoar in Basel seine Initiative «Ja zum Passivraucherschutz mit Augenmass» eingereicht. Diese Initiative hätte eine Abstimmung bewirkt, um bei Annahme das kantonale Rauchverbot vom Kanton Basel Stadt aufzuheben, und es hätte nur noch das lückenhafte Bundesgesetz «Schutz vor Passivrauchen» gegolten, welches Raucherbetriebe und bediente Raucherräume zulässt. Der Verein Fümoar, dessen viele Raucherbetriebe im Jahr 2013 vom Bundesgericht gestoppt wurden, und deshalb zuletzt nur noch ca. 40 Restaurantwirte und 100 Gäste  als Mitglieder hat, konnte grade noch auf den letzten Termin 3100 Unterschriften einreichen. Jedoch waren rund 700 Unterschriften ungültig, und es kamen nur 2400 von 3000 nötigen gültigen Unterschriften zusammen. Die Initiative ist somit nicht zustandegekommen. Bereits im Jahre 2011 sagten die Basler «Nein» zur Lockerung der Rauchverbote und unzureichendem Schutz vor Passivrauchen, nach Verbot der Fümoar-Lokale haben sich wohl alle daran gewöhnt und gemerkt, dass es nicht mehr zeitgemäss ist, in öffentlichen Innenräumen zu rauchen.

Artikel auf Bluewin News zur gescheiterten Initiative

Bericht auf 7 vor 7 auf Telebasel (bis 1:20 vorspulen)

Artikel auf Bazonline von Anfang Juni zur Einreichung der Initiative

Der Fümoar Verein Basel will Initiative einreichen.

Lange hat man nichts mehr vom Verein Fümoar in Basel gehört, nachdem dessen Aktivitäten vom Bundesgericht im Jahr 2013 eindeutig als gesetzeswidrig und illegal eingestuft wurden. Der Verein hat nun innert 2 Jahren 3000 Unterschriften gesammelt und möchte im Juni eine Initiative einreichen, die das kantonale Rauchverbotsgesetz in Basel abschafft. Dann käme dort wieder das Schweizerische lückenhafte Gesetz zur Anwendung, Betriebe mit weniger als 80m2 Fläche dürften wieder als Raucherbetrieb geführt werden, und bediente Fümoirs wären wieder erlaubt. Folgende Punkte sprechen absolut gegen diese Initiative:

– Das Volk und die Gäste haben sich nach über 2 Jahren an rauchfreie Betriebe gewöhnt und sind zufrieden wie es ist.
– Es wurde in Basel bereits 2 mal über das Thema abgestimmt und das Volk hatte die Rauchverbote klar befürwortet. Ein drittes Mal abstimmen ist absolut unnötig und pure, dickköpfige Quängelei von einigen wenigen militanten Rauchern die meinen sie dürfen sich Alles ohne Rücksicht auf Verluste erlauben.
– Die neue Regelung wäre absolut ungerecht für die Wirte: Kleinbetriebe dürften wieder verraucht sein, die grossen Betriebe müssten weiterhin rauchfrei sein. (80m2 Regel.)
– Betriebe die das Rauchen entgegen jeder Vernunft wieder zulassen, könnten Umsatzeinbussen erleiden.
– Das Personal hätte wieder die Wahl im gesundheitsschädigenden Passivrauch zu arbeiten, oder sich eine neue Stelle zu suchen, was heutzutage alles andere als leicht ist.
– Auch Gäste würden wieder vermehrt und oft unfreiwillig (Gruppenzwang) im Rauch sitzen.
– Generell ein Rückschritt, die Schweiz hat bezüglich Rauchverbote und Gesundheitsschutz sehr schlechte und lückenhafte Gesetze im Vergleich zu Europa und der restlichen Welt.

Lesen Sie mehr im Artikel auf der Internetseite der Tageswoche (hier klicken)

 

Das Imperium schlägt zurück: Tabaklobby zerrt Regierung vor Gericht

Uruguay hat ein extrem fortschrittliches Gesetz zum Schutz vor Passivrauch eingeführt. Da dies nachweislich die beste Methode ist, die Raucherquote langfristig nach unten zu verändern, geht Philipp Morris nun rechtlich dagegen vor.

Da die Kriegskassen der Tabakfirmen randvoll sind (Auch in der Schweiz werden ja fünf Sechstel der Kosten des Rauchens von den Nichtrauchern gedeckt), spekulieren die Tabakfirmen offensichtlich darauf, mit milliardenschweren Gerichtsverhandlungen gerade ärmere Länder einzuschüchtern, und sich «Recht» kaufen zu können!

Setzen Sie jetzt ein Zeichen und unterzeichnen Sie folgende E-Petition.
Ein sehr witziges Video, das man gesehen haben MUSS zum Thema finden Sie hier (auf Englisch).

Bundesrat will nur ein Teilverbot von Zigarettenwerbung.

Der Bundesrat plant zwar, Zigarettenwerbung weitgehend zu verbieten, aber ausgerechnet die Werbung am Kiosk sowie das Sponsoring von Open-Air-Festivals und ähnlichen Veranstaltungen durch Tabakfirmen soll erlaubt bleiben. Das Gefährliche daran ist, dass Werbung an solchen Veranstaltungen besonders Kinder und Jugendliche anspricht – die potenziellen Kunden von Morgen, da Erwachsene in der Regel selten anfangen zu rauchen. Eine Allianz aus verschiedenen Institutionen wie z.B. Krebsliga, Lungenliga und weiteren wehrt sich nun und verlangt ein totales Werbeverbot – während die Tabaklobby dagegen Sturm läuft. Lesen Sie mehr zum Thema unter folgenden Links:

http://www.handelszeitung.ch/politik/anti-tabak-koalition-fordert-totales-werbeverbot-758889

https://www.ptext.ch/nachrichten/tabakwerbung-zielt-jugendliche-916798

http://www.20min.ch/schweiz/news/story/Zigi-Werbung-soll-komplett-verboten-werden-16685027

Oesterreich plant komplettes Rauchverbot.

Oesterreich plant diesen Sommer ein neues Gesetz für ein komplettes Rauchverbot in Gaststätten, welches dann ab ca. 2018 in Kraft treten soll. Aktuell sind viele Ausnahmen erlaubt, so dürfen z.B. bediente Raucherräume geführt werden, und Lokale die kleiner als 50 m2 sind, dürfen ganz als Raucherlokale geführt werden. Der Aufschrei ist gross, und es wird mit den üblichen Ausreden gegen das geplante umfangreiche Rauchverbot gekämpft. So wurden von Restaurantbetreibern angeblich bereits Millionen Euro für Raucherräume investiert, die nun verloren gingen. Ebenso werden die berühmten gefürchteten Umsatzeinbussen zitiert, welche aber praktisch in keinem Land eingetreten sind. Eine Onlinepetition läuft auch schon, welche das neue Gesetz verhindern soll. Sobald weitere Informationen vorliegen, berichten wir wieder. Wir sind aber zuversichtlich, dass auch in Oesterreich früher oder später die Vernunft siegt. Auch sieht man am Beispiel Oesterreich was passieren kann, wenn ausnahmenreiche, unbrauchbare und lückenhafte Gesetze erlassen werden, die Jahre später wieder revidiert werden müssen.

http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/gesundheit/kommt-das-rauchverbot-in-oesterreichs-gaststaetten-13374625.html

http://derstandard.at/2000010317486/Rauchverbot-in-Gastronomie-soll-vor-Sommer-beschlossen-werden

 

Bund präsentiert Vorschlag für Tabakprodukte Gesetz.

Am Mittwoch 21. Mai 2014 hat der Bund seinen Vorschlag für das neue Tabakprodukte-Gesetz präsentiert. Dieses enthält zwar viele sehr gute Ansätze, geht aber leider immer noch zu wenig weit.

So soll der Verkauf von nikotinhaltigen Flüssigkeiten für E-Zigaretten neu in der Schweiz zugelassen werden, dafür sollen E-Zigaretten mit normalen Zigaretten gleichgestellt werden. Auch soll der Verkauf von Zigaretten an unter 18 jährige in der ganzen Schweiz verboten werden. (Bisher kantonal unterschiedlich geregelt.) Durch die Gleichstellung mit normalen Zigaretten würde das Verkaufsverbot an Minderjährige auch für die E-Zigaretten gelten. Die E-Zigarette gilt vor allem bei Jugendlichen als Einstieg, um dann bald auf normale Zigaretten umzusteigen. Ebenfalls dürften E-Zigaretten dann auch nicht mehr in öffentlichen Innenräumen «gedampft» werden. Umstritten waren an der Pressekonferenz und in den Medien vor allem die geplanten Werbeverbote. So soll Zigarettenwerbung zwar aus Kinos, aus Zeitschriften und der Öffentlichkeit verschwinden, aber an den Verkaufsstellen wie Kiosken, Läden und ausgerechnet an Openairs soll die Werbung weiter erlaubt sein. Die Gegenseite begründet ihre Bedenken damit, dass Openairs oft von Tabakfirmen gesponsert werden und auch Kinos viele Werbeeinnahmen durch Tabakwerbung hätten. Ein gefundenes Fressen für die Tabakindustrie, so könnten an Openairs viele Jugendliche zur neuen «Kundschaft auf Lebenszeit» werden. Schliesslich beginnen fast 60% aller Raucher vor ihrem 18. Lebensjahr mit rauchen, daher sind nichtrauchende Jugendliche die Hauptzielgruppe von Tabakwerbung. Wer bis zum 21. Lebensjahr gar nicht angefangen hat zu rauchen, wird wahrscheinlich sein ganzes Leben lang nicht regelmässig rauchen. Diese Vorschläge vom Bundesrat gehen nun in die Vernehmlassung, die bis am 12. September 2014 dauert.

Quelle: https://www.news.admin.ch/message/index.html?lang=de&msg-id=53026

Nachzulesen auch in unzähligen Zeitungsartikeln vom 21.Mai, z.B. http://www.20min.ch/schweiz/news/story/E-Zigis-mit-Nikotin-sollen-legal-werden-25317107

Umfangreicher Kassensturzbericht über E-Zigaretten.

Im Kassensturz vom 29. April 2014 wurde ein 15 minütiger Bericht über E-Zigaretten gezeigt. Unter anderem ging es um die giftigen Inhaltsstoffe, und auch was für gesetzliche Änderungen seitens Bund in Zukunft geplant sein könnten. Mit einem aktuellen / modernen Internetbrowser können Sie die Sendung unter folgendem Link schauen:

http://www.srf.ch/konsum/tests/kassensturz-tests/e-zigaretten-im-test-so-gefaehrlich-sind-sie-wirklich

Mangelhafter Jugendschutz bei Zigaretten Onlineshop.

Der Tabakkonzern BAT (British American Tobacco) betreibt in der Schweiz seit einigen Monaten eine Webseite, damit sich Raucher ihre Zigaretten online bestellen und per Post nach Hause liefern lassen können. Das Problem ist der mangelhafte Jugendschutz. Es genügt beim Bestellen, eine gültige Nummer einer Identitätskarte anzugeben, mit welcher sich das Alter nachweisen lässt. Da keine Ausweiskopie eingereicht werden muss, kann natürlich jeder Minderjährige eine beliebige ID-Nummer verwenden die er irgendwo abschreibt und unabhängig von seinem Alter Zigaretten online bestellen. Besonders problematisch ist dies natürlich, da viele Menschen im Jugendalter anfangen zu rauchen und dann das Leben lang abhängig sind. Wer bis zum 18. Altersjahr nicht anfängt, bleibt oft das ganze Leben lang rauchfrei. Auch die Onlineshops von Migros und Coop liefern Zigaretten nach Hause, nur bei der Migros braucht es neuerdings einen Altersnachweis per Kreditkarte, damit Zigaretten und Alkohol geliefert werden.

Beim Zigarettenverkauf herrscht in der Schweiz der Kantönligeist. In den einen Kantonen werden Zigaretten ab 16 Jahren verkauft, in anderen ab 18 Jahren. 3 Kantone (GE, AI, SZ) haben gar keine Regelung. Kontrolliert werden diese Altersgrenzen aber meistens sowieso nicht. Beim Bund wurde inzwischen eine Motion angenommen, die das Verkaufsalter von Zigaretten schweizweit vereinheitlichen soll. (Verkauf erst ab 18 Jahren.) Bis das neue Gesetz spätestens im Jahre 2019 in Kraft tritt, können Jugendliche weiterhin problemlos Zigaretten online bestellen und auch in den meisten Läden kaufen.

Quelle: http://www.20min.ch/schweiz/news/story/Zigaretten-kommen-per-Post—auch-fuer-Teenager-31335445