Verbot von Einweg E-Zigaretten im Wallis. Philip Morris verliert vor dem Bundesgericht.

Der Kanton Wallis hatte im Mai 2025 ein Verkaufsverbot für Einweg E-Zigaretten erlassen, also Geräte, welche nicht nachfüllbar sind und im Abfall landen, wenn die Flüssigkeit aufgebraucht ist, oder die Batterie leer ist. Ein Recycling der Geräte findet kaum statt, da es zu aufwändig und zu teuer ist, um die Elektronik- und Chemieabfälle zu demontieren und zu trennen.

Die Vereinigung des Schweizerischen Tabakwarenhandels, Philip Morris Schweiz und weitere Parteien waren damit nicht einverstanden und erhoben Beschwerde beim Bundesgericht. Die kantonale Verordnung widerspreche dem Bundesgesetz, welches den Verkauf von Tabakprodukten an Erwachsene generell erlaube, ebenso würde die Wirtschaftsfreiheit verletzt.

Das Bundesgericht wies diese Beschwerde aber ab, weil das Verkaufsverbot nicht nur bezüglich dem Gesundheitsschutz erlassen wurde, sondern auch um die Umweltbelastung durch diese Einwegprodukte zu reduzieren. Auch wenn das Verkaufsverbot einen Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit wäre, sei es trotzdem gerechtfertigt und verhältnismässig, weil es dem übergeordneten öffentlichen Interesse von Gesundheits- und Umweltschutz entspreche.

Offensichtlich haben da die Tabakkonzerne und Händler Angst, dass in der Schweiz immer mehr Kantone Verkaufsverbote für umweltschädliche Einweg E-Zigaretten umsetzen könnte. Schliesslich sind diese Geräte bereits in Belgien, Grossbritannien, Frankreich und weiteren Ländern verboten. In Australien, Indien, Brasilien und Singapur sind sogar E-Zigaretten aller Art verboten.

Div. Quellen, z.B. Artikel auf SRF.CH und 20min.ch