OxySuisse gewinnt vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen die Tabakindustrie.

Nach 3 jährigem Widerstand der Tabakindustrie hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass die Zollverwaltung Informationen zu den Verkaufspreisen der einzelnen Zigarettenmarken von den Jahren 2014 und 2015 zur Verfügung stellen muss. Der Verein OxySuisse vermutet Preisabsprachen unter den drei grossen Tabakfirmen bezüglich Zigarettenpreisen und will der Sache nachgehen. Die Tabakindustrie macht in der Schweiz kräftige Gewinne: In keinem anderen europäischen Land machen Zigarettenhersteller soviel Gewinn wie in der Schweiz. Pro Päckchen Zigaretten wird ein sehr hoher Bruttogewinn von CHF 3.40 erzielt. (Vergleich: In Frankreich ist der Gewinn deutlich unter 2 Euro.) Dies fällt im Vergleich mit anderen Ländern kaum auf, da in der Schweiz Tabakprodukte verhältnismässig tiefer besteuert werden als in anderen europäischen Ländern. National- und Ständerat weigern sich seit 2013, die Tabaksteuern korrekt anzupassen, dies aus Angst vor einem zurückgehenden Konsum. Die Preise steigen aber trotzdem, die Differenzen fliessen ganz der Tabakindustrie zu. Der Schweiz entgehen so auch schätzungsweise Steuereinnahmen von mindestens 200 Millionen Franken.

Sollte sich nun der Verdacht auf Preisabsprachen in der Schweiz bestätigen, kommt das Kartellgesetz zur Anwendung, welches die extremen Gewinne der Tabakkonzerne einschränken soll, sowie eine Rückerstattung der illegalen Gewinne bewirken soll. Ebenso sollen die Preispraktiken der Tabakindustrie genauer untersucht werden, die ihre Gewinne mit dem Suchtpotential ihrer Produkte maximieren.

Quellen: Artikel auf Luzerner Zeitung

Originaler Artikel von OxySuisse selbst (Französisch, nutzen Sie z.B. Googletranslate wenn Sie die Seite auf Deutsch übersetzt lesen möchten.)