10 Jahre Bundesgesetz «Schutz vor Passivrauchen» – Erinnern wir uns zurück.

Am 1. Mai 2010, also vor 10 Jahren trat das Bundesgesetz «Schutz vor Passivrauchen» in Kraft. Trotz dass dieses Gesetz ein Flickenteppich voller Ausnahmen ist, und in vielen Kantonen durch kantonale Gesetze ergänzt und verbessert wird, war es ein langer und harter Weg für die Schweiz, bis solch ein schweizweites Gesetz überhaupt in Kraft trat. Wir können uns nach 10 Jahren kaum noch vorstellen wie es früher war, als praktisch noch ausnahmslos jedes Restaurant, jede Bar, ja sogar Einkaufszentren, Kinofoyers usw. verraucht waren. Erinnern Sie sich noch, wie ihre Kleider, Haut und Haare nach nur kurzen Restaurantbesuchen nach Rauch gestunken hatten? Auf unserer Webseite führten wir noch Listen mit wenigen rauchfreien Restaurants, trotzdem war es in grösseren Schweizer Städten trotzdem nahezu unmöglich, rauchfrei Essen zu gehen, es sei denn in Fastfood Restaurants oder in Nebenräumen und Zweiträumen von Restaurants, die dann oft nicht einmal abgetrennt oder gar geöffnet waren. Die von der Gastrobranche befürchteten Umsatzeinbussen blieben im Jahr 2010 aus, im Gegenteil, viele Betriebe wurden besser und mehr besucht und machten mehr Umsatz. Auch das Personal wird seither deutlich besser geschützt vom Passivrauchen, aber dies abhängig vom Kanton und den jeweiligen Gesetzen. Leider wurde im Jahr 2012 eine Initiative der Lungenliga vom Volk abgelehnt, welche die Gesetzeslücken geschlossen hätten und ein gutes, wirksames Rauchverbot bewirkt hätten. So zogen laufend einzelne Kantone nach mit eigenen Gesetzen, und bei Kantonen wie Basel Stadt musste das Bundesgericht nachhelfen und ein Machtwort gegen den damals illegalen Fumoir Verein sprechen, auch wenn sich das leider über mehrere Jahre hinweg zog. Auch heute tut sich die Schweizer Politik immer noch schwer, so ist es einfach nicht möglich, einfachste Dinge wie rauchfreie Bahnhöfe durchzusetzen, Tabakwerbung die auf Jugendliche abzielt zu verbieten, E-Zigaretten die alles andere als harmlos sind gesetzlich besser zu regulieren und vieles mehr. Auch das löcherige Bundesgesetz, welches immer noch Ausnahmen vorsieht wie die 80m2 Regel in Kantonen die sich nicht selbst besser schützen, müsste dringend überarbeitet werden. Aber immerhin gab es die letzten 10 Jahre viele Erfolge.