Am 4. Juni 2025 wurde im Parlament nach jahrelangem hin und her endlich die Volksinitiative «Kinder ohne Tabak» umgesetzt. Diese verlangte gemäss Initiativtext einen umfangreichen Schutz vor unter 18 jährigen bezüglich dem Verkauf von Tabakprodukten aller Art, aber auch vor Tabakwerbung jeglicher Art.
Leider wurden nicht alle Punkte gemäss der Initiative umgesetzt, so wie immer, wenn dem Parlament und der darin sitzenden Tabaklobby etwas nicht passt.
Tabakwerbung ist zukünftig in den meisten Kanälen, die Kinder und Jugendliche erreichen können, verboten oder stark eingeschränkt. Dazu gehören Plakatwerbung, Kinowerbung, Zeitschriften, auch die Tagespresse, Onlinewerbung, Werbung an Verkaufsstellen sowie auch Sponsoring und Verkaufsförderung. Wie allerdings der Bund das Onlinewerbeverbot umsetzen möchte ist fraglich, auch Schweizer Webseiten sind voll damit, und sobald man einen der Werbelinks anklickt, folgt auf der Seite der werbenden Tabakfirma eine Altersabfrage, bei der man ein beliebiges Geburtsdatum eingeben kann ohne blockiert zu werden.
Eine total unlogische Ausnahme ist, dass diese Verbote nicht für Zigarren und Zigarillos gelten, sofern sich die Werbung nur gezielt an Erwachsene richtet. Auch darf Tabakwerbung weiterhin in Zeitschriften stehen, welche sich an Erwachsene richten, oder hauptsächlich in Abonnements an Erwachsene verkauft werden. Theoretisch sind auch weiterhin mobile Verkaufsstände und Werbung erlaubt, sofern sie keine Jugendlichen erreichen, wobei es nicht viele Orte gibt, wo sich nur Erwachsene aufhalten dürfen. Trotzdem dürfte die Situation und der Jugendschutz durch diese Werbeverbote massiv verbessert werden.
Ab wann das Ganze gilt ist noch unklar, jetzt werden die neuen Regelungen auf Verordnungsstufe umgesetzt. Die Trägerschaft der Initiative wird darauf achten und mitarbeiten, dass dies korrekt geschehen wird.
Quelle: Diverse Medien, u.a. Pressemitteilung von Webseite Kinder ohne Tabak.