Im Laufe der Jahre 2024 und Anfang 2025 haben inzwischen einige Kantone beschlossen, ein Verkaufsverbot für Einweg E-Zigaretten erlassen. Dies vor allem, wegen der extremen Umweltverschmutzung, da die Geräte trotz Elektronik, eingebauter Batterie und den enthaltenen Chemikalien nur einmal verwendet werden können, und dann meist nicht umweltgerecht entsorgt werden, und ein Recycling kaum stattfindet, da es bei diesen Geräten zu komplex und zu teuer ist.
Nebst dass sich bei den Einweg Geräten weder ein Akku wieder aufladen, noch die Flüssigkeit (E-Liquid) nachfüllen lässt, gelten die Einweg E-Zigaretten als idealer Einstieg für Jugendliche oder gar Kinder. Die Geräte kosten viel weniger als die wieder verwendbaren E-Zigaretten und werden oft optisch und mit verlockenden Aromen beworben. Trotz dem neuen Tabakproduktegesetz, welches letztes Jahr in Kraft getreten ist, dürften solche Produkte gar nicht mehr an unter 18 Jährige verkauft werden, aber es finden kaum Kontrollen statt, Jugendliche können Einweg E-Zigaretten problemlos in Läden oder online erhalten.
Im Bund läuft zwar seit einiger Zeit eine Motion, den Verkauf von Einweg E-Zigaretten aus oben genannten Gründen in der ganzen Schweiz zu verbieten, aber wie üblich dauern die Diskussionen und das hin- und herschieben zwischen den Räten Jahre. Einigen Kantonen geht das zu lange. Der Kanton Bern hat im März 2025 mit 92:49 Stimmen beschlossen, ein Verkaufsverbot für Einweg E-Zigaretten durchzusetzen. Dies auch, weil bereits die Kantone Jura, Wallis und Basel-Stadt bereits ein entsprechendes Gesetz beschlossen haben.
Während die EVP und andere Parteien dafür waren, vor allem mit den Argumenten wie Umweltverschmutzung, oder weil die Langzeitfolgen von E-Zigaretten und die Schädlichkeit der Inhaltsstoffe immer noch nicht genau bekannt seien, war die SVP gegen ein Verbot. Das Argument, dass es dem Kanton Bern schade, weil die Leute dann Einweg E-Zigaretten einfach online oder in anderen Kantonen kaufen würden, ist zwar verständlich, aber kaum ein Problem. Vor allem werden so Gelegenheitskäufe unterbunden, oder dass Jugendliche zu einfach an die Geräte kommen. Bleibt zu hoffen, dass der Bund noch im Jahr 2025 das Verbot ausnahme- und lückenlos in der ganzen Schweiz beschliesst. Wiederverwendbare E-Zigaretten sind davon ausgeschlossen, da gilt weiterhin ein Verkaufsverbot an unter 18 jährige.