Der Bundesrat hat am 28.08.2024 das jahrelang debattierte Tabakproduktegesetz und die Verordnung über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten endlich verabschiedet. Beide werden per 1. Oktober 2024 in Kraft gesetzt. Die wichtigsten Änderungen:
– E-Zigaretten (auch Vapes, Puff Bars usw.) werden nicht mehr dem Lebensmittelgesetz unterstellt sein, sondern dem Tabakproduktegesetz, und somit gleichgestellt wie normale Zigaretten.
– Dadurch gilt neu ein nationales Verkaufsverbot von Zigaretten, E-Zigaretten, Schnupftabak und Oraltabak (Snus) an unter 18 jährige. Bisher war das Kantonal und je nach Produkt unterschiedlich geregelt. Auch gibt es für E-Zigaretten neue strengere Regelungen bezüglich Inhaltsstoffen, Inhaltsmengen und Warnhinweisen. Testkäufe um die Einhaltung der Verkaufsregeln zu überprüfen sind gesetzlich vorgesehen und geregelt.
– E-Zigaretten werden neu auch im Bundesgesetz über Tabakbesteuerung (TStG) aufgelistet sein, zu verschiedenen Steuertarifen. So sollen z.B. die besonders umweltfeindlichen Einweg E-Zigaretten teurer besteuert werden, als Mehrweg E-Zigaretten.
– Tabakwerbeplakate auf öffentlichem oder privatem Grund, wenn diese von öffentlichem Grund eingesehen werden können, werden verboten. Auch im öffentlichen Verkehr, in öffentlichen Gebäuden, in Kinos, auf Sportplätzen oder im Radio ist Tabakwerbung nicht mehr erlaubt.
– Die Verkaufsförderung wird stark eingeschränkt. Gratismuster werden verboten, oder auch Wettbewerbe mit „Tabakgewinnen“ oder Gewinn-Gutscheinen für Tabakprodukte. Bei Veranstaltungen mit internationalem Charakter, oder Veranstaltungen für ein minderjähriges Publikum ist auch Sponsoring seitens Tabakfirmen verboten.
– Das Bundesgesetz „Schutz vor Passivrauchen“ gilt nun neu auch für E-Zigaretten. Theoretisch waren diese bisher auch an Orten mit Rauchverbot nicht explizit verboten.
Leider gibt viele Lücken und offene Punkte. Das Tabakproduktegesetz tritt zwar nun in Kraft, aber der Volkswillen von der im Jahr 2022 angenommenen Initiative „Kinder ohne Tabak“ ist noch gar nicht berücksichtigt worden. Diese Initiative sieht eine weitere Verschärfung bei den Werbeverboten an Jugendliche vor, und zwar soll die Tabakwerbung überall komplett verboten werden, wo sie Jugendliche irgendwie erreichen kann. Darunter gelten alle Zeitschriften, die an unter 18 jährige verkauft werden dürfen, und auch Werbung im Internet. Auch wird jetzt zwar die Abgabe von Gratismustern verboten, Promotionen und Werbestände für solche Produkte sind momentan aber weiterhin erlaubt. Auch gilt das Sponsoringverbot aktuell nicht für nationale und regionale Veranstaltungen. Die vorgesehenen Testkäufe bezüglich Alterskontrollen werden in Verkaufsgeschäften stattfinden, aber nicht bei Onlineshops. Diese Lücken sollen in Zukunft grösstenteils durch die Initiative „Kinder ohne Tabak“ geschlossen werden. Auch an diesen Themen debattieren die National- und Ständeräte bereits seit 2 Jahren. So sind einzelne Politiker z.B. der Ansicht, man solle Zigarren und Zigarillos von den Promotions- und Werbeverboten ausschliessen.
Leider wird bei diesen Themen überhaupt nicht berücksichtigt, dass EU weit einzig und alleine in der Schweiz immer noch suchtverstärkende oder die Toxizität steigernde Zusatzstoffe in Tabakprodukten erlaubt sind. Beispiel Menthol und andere Stoffe, welche das Rauchen normaler Zigaretten erleichtern und der Rauch beim Inhalieren weniger reizt.