Was ist besser geworden, was muss noch besser werden?

Seit Mai 2010 haben wir ein Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen, welches einen Mindeststandard für die ganze Schweiz definiert. Leider ist dieses Gesetz aber äusserst löchrig. Zwischen den Jahren 2007 und 2011 führten auch 15 Kantone weitergehende Gesetze für einen besseren Schutz vor Passivrauchen ein, als das Bundesgesetz bietet.

Offiziell gilt beim Bundesgesetz ein generelles Raucherverbot in allen öffentlichen zugänglichen Räumen inkl. Bars, Restaurants und Discos.
Ausgenommen sind spezielle Raucherräume oder Fumoirs, in denen in der Gastronomie je nach kantonalem Gesetz bedient werden darf oder nicht.
In den Kantonen in denen nur das Bundesgesetz gilt, können kleinere Restaurants unter 80m2 Fläche als Raucherlokale geführt werden. Folgender Link zeigt Ihnen die Situation in der Schweiz, in welchen Kantonen welche Regelungen und Gesetze gelten: http://www.bag.admin.ch/themen/drogen/00041/03814/index.html?lang=de

Leider heisst dies, das wegen dem Bundesgesetz (in den Kantonen ohne bessere Regelung) quasi in JEDEM Restaurant geraucht werden darf, Lokale über 80 m2 müssen einen Nichtraucherteil einrichten, das Personal wird aber nicht geschützt und muss den ganzen Tag passivrauchen, was im Schnitt 5 gerauchten Zigaretten entspricht (Cosibar-Studie).

Ferner besserte sich in den letzten 5 Jahren auch die Situation allgemein in der Oeffentlichkeit: Die SBB führte ein Rauchverbot in Zügen ein, Einkaufszentren, Kinofoyers und viele öffentliche Orte mehr wurden rauchfrei. Dies dank vielen kantonalen Gesetzen, die oft durch Initiativen und daraus resultierenden Volksabstimmungen resultierten – seitens Bund ist leider fast nichts getan worden.

Folgendes muss aber noch besser werden:

-Schweizweites Abgabeverbot von Tabakwaren an Personen unter 18 Jahren (WHO Standard fast überall!) Momentan gelten in vielen Kantonen unterschiedliche Regelungen, die ohnehin fast nicht eingehalten werden. In Tests erhalten sogar Kinder Zigaretten an Kiosken und Verkaufsstellen.
-Die E-Zigarette gehört auch unter das Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen gestellt, Verbot von Konsum derselben auch in Restaurants, Bars, Discos etc. (Momentan fällt die E-Zigarette komischerweise unter das Lebensmittelgesetz.)
-Das Bundesgesetz sollte geändert werden: Es braucht ein Verbot von Raucherlokalen in der ganzen Schweiz, am besten nur unbediente Fumoirs erlauben. Nur so werden auch wirklich Alle (vor allem das Personal in Restaurants) vor schädlichem Zigarettenrauch geschützt. Es ist auch viel fairer für die Lokalbetreiber und es entstehen weniger Umsatzeinbussen, wenn überall dieselben einheitlichen Regelungen gelten.
-Einschränkung der Tabakwerbung in der ganzen Schweiz an öffentlichen Plätzen, besonders an Sportveranstaltungen, Kinos, Jugendmagazine etc.
-Einführung rauchfreier Bahnhöfe in der Schweiz, höchstens nur noch 1 bis 2 spezielle Raucherzonen auf den Perrons wie in Deutschland dies schon lange der Fall ist.
-Bund und Kantone müssen die Gesetze besser kontrollieren. In manchen Betrieben werden Rauchverbote ungebüsst missachtet, im Kanton Basel Stadt wurde sogar jahrelang ein illegaler Fumoirverein geduldet der hunderte Restaurants zu Raucherbetrieben machte, bis das Bundesgericht einschritt und diesen Missstand beendete.