Referendum in Genf kommt nicht durch. Auch E-Zigaretten unterliegen neu dem Passivrauchschutz.

Der Kanton Genf hat Anfang 2020 eine Revision des Tabak- und Alkoholgesetzes beschlossen. Genf ist der erste Kanton, der E-Zigaretten normalen Tabakzigaretten gleich stellt. So dürfen E-Zigaretten im Kanton Genf nur an über 18 jährige verkauft werden, es darf keine Aussen- und Kinowerbung für E-Zigaretten geben und der Konsum in allen öffentlichen Innenräumen ausser unbedienten Fumoirs ist verboten. E-Zigarettenverkäufer und Liquid-Shop Besitzer wollten das verhindern und ergriffen das Referendum. Sie scheiterten aber, da sie nicht genügend gültige Unterschriften sammeln konnten. Schade dass sich National- und Ständerat beim Tabakproduktegesetz so schwer taten, denn dieses Genfer Gesetz könnte optimalerweise gleich auf die ganze Schweiz ausgeweitet werden.

Quelle: News auf www.at-schweiz.ch