Rauch ins Gesicht blasen ist Körperverletzung.

Gemäss einem Amtsgericht in Erfurt (D) ist Rauch ins Gesicht blasen mit Körperverletzung gleichzusetzen. Das Gericht sprach eine 25-Jährige frei, die einem Raucher ein Glas an den Kopf geworfen hatte, nach dem er ihr absichtlich Rauch ins Gesicht geblasen hatte, weil sie ihn mehrmals auf das geltende Rauchverbot hingewiesen hatte.

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